Pflichtversicherte, die auf 35 Beitragsjahre kommen, dürfen bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Dies kann für mehr Rente genutzt werden.

Die Absicht, früher in Rente zu gehen, teilen Personen um 55 Jahre bereits der Rentenversicherung mit. Das gibt Abschläge, die können aber durch freiwillige Zahlungen ausgleichen werden. Zu einem Rentenvorteil wird es, da kein Arbeitnehmer gezwungen werden kann, tatsächlich früher als mit 66 oder 67 Jahren in Rente zu gehen.

Meldet man sich kurz vor dem Rentenbeginn bei der Rentenversicherung und teilt mit, man hat es sich überlegt, man will erst zur Regelzeit in Rente gehen, sind die bis dahin zusätzlich eingezahlten Beiträge nicht weg, sondern erhöhen die Ansprüche im Alter, erhöhen die gesetzliche Rente.

Weite Informationen z.B. auf Der Rendite-Geheimtipp bei der gesetzlichen Rente auf welt.de