Im Jahr 2004 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft und verlangt seit dem von Rentnern, dass sie eine Steuererklärung abgeben. Das gilt für den Fall, dass die Gesamteinkünfte des Rentners, die Grundfreibetragsgrenze überschreitet.

Im Jahr 2016 ist diese Grenze überschritten, wenn das Einkommen eines Alleinstehenden Rentners das Jahreseinkommen von 8.652 Euro übersteigt. Für verheiratete Rentner liegt die Grenze bei 17.304 Euro.

Gibt der Rentner seine Steuererklärung nicht fristgerecht ab, fordert ihn das Finanzamt dazu auf. Gibt er weiterhin keine Steuererklärung ab, schätzt das Finanzamt die Steuer, was zu hohen Nachzahlungen führen kann. Die Steuererklärung muss für 2016 bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.

Was Rentner bei der Steuererklärung absetzen können.

Rentner können Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

Es werden automatisch 102 Euro Werbungskostenpauschale von den Einkünften aus Rente abgezogen. Kann der Rentner mehr nachweisen, wird dieser Betrag abgezogen. Anerkannt werden:

  • Gewerkschaftsbeiträge, Schuldzinsen, die aus Krediten entstanden sind, die für die Nachzahlung der freiwilligen Beiträge in die Angestelltenversicherung benötigt wurden.
  • Rechtsberatungs- und Prozesskosten, die aus Prozessen zur Klärung der Ansprüche gegenüber dem deutschen Rentenversicherung Bund entstanden sind.
  • Mit einer Pauschale von 36 Euro werden Spenden und Kirchensteuer in den Sonderausgaben abgesetzt. Hat der Rentner höhere Kirchensteuer und Spenden nachweisen können, werden die höheren Kosten abgesetzt.
  • Als Sonderausgaben werden auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und Unfallversicherung von der Steuer abgezogen.

Sachversicherungen sind nicht abzugsfähig.

Verschiedene abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen.

Arzneimittel: Wenn sie nicht von den Krankenkassen erstattet werden. Das gilt für alle Präparate, die der Genesung helfen. Ein rezeptfreies Mittel wird dann erstattet, wenn es der Arzt verordnet hat. Dann sind Stärkungsmittel, Bronchialtee, Knoblauchpillen oder Hansaplast abziehbar. Ein unheilbarkranker Rentner, beispielweise Krebs, Aids oder MS, kann auch in Deutschland nicht zugelassene Medikamente absetzen.

Weitere medizinische Leistungen: Massagen, Bewegungstherapien, Krankengymnastik, Heißluft, Fango oder eine Sprachtherapie werden als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt, wenn der Arzt sie verordnet hat.

Saunabesuche, Fitnesstraining und Schwimmen können nicht auf die Steuer angerechnet werden.

Hilfsmittel: Behinderte und Kranke können Gegenstände wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Pflegemittel, Schuheinlagen und Prothesen absetzen. Ein Gesunder benötigt ein amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung der Krankenkasse, das Gegenstände medizinisch notwendig sind, um sie von der Steuer absetzen zu können. Gegenstände können unter anderem das wirbelsäulengerechte Bett, der Entspannungssessel, der Rollstuhl, der Treppenlift oder orthopädische Stühle sein.

Krankenhaus: Erstattet die Krankenkasse einen Klinikaufenthalt nicht, sind die Kosten absetzbar. Neben den Arztkosten sind das Honorare der Heilpraktiker oder Trinkgelder für das Pflegepersonal. Bescheinigt der Arzt das Besuche des kranken nahen Angehörigen dessen Heilung unterstützen, werden die Besuchsfahrten von der Steuer abgesetzt.

Behandlung: Nicht von der Krankenkasse erstattete Behandlungskosten werden von der Steuer abgezogen. Das sind Kosten des Allgemeinarztes, des Zahnarztes, eines Facharztes oder eines Therapeuten. Die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung werden abgesetzt, egal welches Material verwendet wurde und wie hoch die Kosten sind. Bestätigt ein Amtsarzt, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist, dann sind auch die Kosten einer wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlung absetzbar.

Kuraufenthalt: Wird vom Amtsarzt oder der Krankenkasse bescheinigt, dass eine Kur medizinisch notwendig ist, dann sind die Aufwendungen absetzbar. Das Attest muss bei Antritt der Kur vorliegen. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, kann der Rentner neben den Fahrtkosten Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung von der Steuer abziehen. Von den Kosten müssen aber 20 % für ersparte Unterhaltskosten abgezogen werden.

Haushaltshilfe: Das Gehalt und die Sozialversicherungskosten einer Haushaltshilfe kann der Rentner von der Steuer absetzen.


Der Artikel wurde von Terra-Steuererklaerung.de zur Verfügung gestellt. Rent a Rentner betreibt selber keine Rechts- und/oder Steuerberatung.