Ein neuer Gesetzesentwurf schafft Anreize, länger zu arbeiten und gleichzeitig früher einen Teil der Rente zu beziehen. 2017 soll er in Kraft treten. Ein Überblick über die Änderungen.

Was die „Flexi-Rente“ ändert

Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur sogenannten „Flexi-Rente“ beschlossen. Mit ihr soll es einfacher werden, im Alter einem Job nachzugehen und gleichzeitig eine vorgezogene Rente zu beziehen.

Daraus ergeben sich einige Änderungen sowohl für Frührentner als auch für Menschen mit Rentenanspruch, die noch länger arbeiten wollen. Folgende Punkte werden sich dem neuen Gesetz ändern:

Wie viel darf ich dazu verdienen?

Bislang ist es abhängig vom Alter, wie viel man sich zur Rente hinzuverdienen darf. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Rentner sich beliebig viel dazu verdienen. Vorher gibt es feste Grenzen.

Gemäß diesen darf ein Rentner seine Rente um 450 Euro im Monat und zweimal im Jahr um 900 Euro aufbessern.

Verdient er mehr, erhält er eine Teilrente. Und auch für diese Teilrente gibt es eine Hinzuverdienstgrenze, die individuell berechnet wird. Die Rentenzahlungen können bei Überschreiten der Grenze stark gemindert werden oder sogar ganz weg fallen.

Die „Flexi-Rente“ soll diese Regelung nun grundlegend ändern. Die festen Grenzen fallen weg. Stattdessen gilt: Wird ab einem Alter von 63 Jahren eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Jahr überschritten, werden künftig 40 Prozent des Betrages darüber von der Rente abgezogen.

Allerdings ist der rentenneutrale Hinzuverdienst auch nach oben gedeckelt. Wer mit Teilrente und Hinzuverdienst mehr als sein früheres Bruttoeinkommen verdient, muss dies voll auf die Rente anrechnen lassen.

Wie viel Teilrente beziehe ich trotz Nebenjob?

Bislang können Teilrenten nur stufenweise bezogen werden. Wenn ein Rentner eine Verdienstgrenze überschreitet, erhält er entweder eine Zweidrittel-, eine Halbe oder eine Eindrittel-Rente.

Der mit dem neuen Gesetzesentwurf kommende Abzug von 40 Prozent bei Überschreiten der neuen Hinzuverdienstgrenze macht die Teilrente stufenlos. Somit ist ihre Höhe direkter an den individuellen Hinzuverdienst geknüpft.

Wann und wie kann ich Rentenabschläge durch Frührente ausgleichen?

Wenn sich Arbeitnehmer entscheiden, früher als zu ihrem Renteneintrittsalter in Rente zu gehen, erhalten sie Abzüge von ihrem Rentenanspruch. Das sind für jeden Monat, der früher in Rente gegangen wird, 0,3 Prozent weniger. Bislang war es möglich, diese Abschläge durch höhere Einzahlungen auszugleichen. Mehr einzahlen durfte man ab 55 Jahren.

Mit der „Flexi-Rente“ soll diese Grenze nach unten verschoben werden. Es soll schon ab 50 Jahren Jahren möglich sein Ausgleichszahlungen zu tätigen.

Kann ich meine Rentenansprüche aufbessern, wenn ich länger arbeite?

Wenn ein Arbeitnehmer aktuell über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, erhält er - sofern er keine Rente bezieht - einen Anspruchszuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat. Allerdings muss er keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Die Einkünfte, die gleichzeitig mit Bezug einer Teilrente erzielt werden, haben somit keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe.

Das soll sich mit der „Flexi-Rente“ ändern. Die Zuschlag-Regelung bei Nichtbezug von Rente bleibt bestehen. Zusätzlich sollen diejenigen, die freiwillig weiter Beiträge zahlen, dadurch auch ihre Rentenansprüche erhöhen.

Wie leicht finde ich einen Nebenjob?

Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Renter sollen künftig entfallen. Das macht es für Arbeitgeber attraktiver, Rentner einzustellen. Die Jobsuche könnte einfacher werden.

Werde ich noch fit genug sein, um nach Renteneintrittsalter zu arbeiten?

Die Flexi-Rente soll ein Anreiz sein, länger zu arbeiten. Damit das viele noch können, soll es mit Einführung der “Flexi-Rente“ auch berufsbezogene Gesundheitschecks geben. Konkret sollen Untersuchungen zwischen dem 45. und 46. Lebensjahr angeboten werden. Dadurch könnten langfristige Gesundheitsprobleme früher entdeckt und behandelt werden.

Der Gesetzentwurf zur „Flexi-Rente“ soll ab September im Bundestag beraten werden. Im Herbst will Sozialministerin Andrea Nahles zudem ein Gesamtkonzept zur Ausrichtung der Rente vorlegen. Die Regelungen zu den Ausgleichszahlungen und der Aufbesserung der Rentenansprüche sollen voraussichtlich bereits im Januar 2017, die zur dem stufenlosen Teilrente und neuen Hinzuverdienstgrenze im Juli 2017 in Kraft treten.

Rechenbeispiel

Frührente und Bezug von Teilrente

Der fiktive Axel B. hat Anspruch auf eine ungekürzte Rente von 1065 Euro. Er entschließt sich drei Jahre vor seinem Rentenantrittsalter in Rente zu gehen. Dadurch wird seine Rente um 10,8 Prozent gemindert. Sie beträgt dann 950 Euro brutto (ohne Abzüge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Axel B. möchte seine aber Beschäftigung nicht ganz aufgeben, sondern auf die Hälfte an Arbeitszeit reduzieren. Sein Gehalt (neben der Rente) beträgt dann nur noch 1.511 Euro.

Aktuell würde das bedeuten: Sein Hinzuverdienst übersteigt sowohl die Grenze für eine volle Rente als auch für eine Rente in Höhe von zwei Dritteln.Daher hat er Anspruch auf eine halbe Rente. Diese würde 475 Euro betragen.

Mit der Flexi-Rente hieße das: Basierend auf seinem monatlichen Verdienst beträgt der jährliche Hinzuverdienst von Axel B. 18.132 Euro. Hiervon bleiben 6300 Euro anrechnungsfrei. Von den verbliebenen 11.832 Euro werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dies entspricht einem Betrag von 394 Euro im Monat. Die Rente, die er noch erhält beträgt dann also 556 Euro.

Aufbesserung der Rentenansprüche

Aktuell würde das Modell von Herrn B. nicht zu einer Veränderung seiner Rentenansprüche führen. Mit der Flexi-Rente könnte er sich allerdings entschließen, neben seinem Arbeitgeber auch selbst Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Wenn er das im Jahr 2018 täte, würde sich seine Rente daher ab 1. Juli 2019 (nach heutigen Werten) um 15,23 Euro monatlich erhöhen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Frankfurter Allgemeine

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