Es ist ein Schock für viele Rentner. Wird ihre betriebliche Lebensversicherung ausgezahlt, langt die Krankenkasse zu. Dass Sozialbeiträge fällig sind, weiß kaum einer. Die Folgen sind dramatisch. Wer eine Betriebliche Altersvorsorge hat, dem droht keine Altersarmut, so die verbreitete Sichtweise. Doch für Millionen Rentner ist es ein Schock, wenn die Auszahlung ihrer betrieblichen Direktversicherung ansteht. Jahrzehntelang haben sie freiwillig mit Zuschüssen vom Finanzamt für den Ruhestand gespart und bei der Auszahlung von betrieblichen Lebensversicherungen, auch Direktversicherung genannt, steht plötzlich auch die Krankenkasse auf der Matte - und bittet mit 18 Prozent zur Kasse.

In den Mitteilungen ihres Versicherers war davon in all den Jahren nie die Rede gewesen. “Mindestens 70 Prozent der Betroffenen wissen nicht, was auf sie zukommt, wenn die Auszahlung ansteht”, warnt Merten Larisch, Altersvorsorgespezialist der Verbraucherzentrale Bayern. Für viele Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind und oft jahrzehntelang über die Firma in eine Direktversicherung eingezahlt haben, entpuppt sich das System der betrieblichen Altersvorsorge als böse Überraschung.

2004 änderte der Staat die Spielregeln

Viele Rentner fühlten sich nach dem Schock schlicht abkassiert, berichtet Merten Larisch. Besonders bitter: Hätten die Betroffenen eine Lebensversicherung privat und nicht über den Chef als Versicherungsnehmer bespart oder wären sie privat krankenversichert, würden sie von den Sozialversicherungen nicht zur Kasse gebeten.

Seit 2004 müssen alle gesetzlich Krankenversicherten auch auf eine Kapitalabfindung den vollen Beitragssatz zahlen, d.h. sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeber-Anteil. Der Abzug erfolgt unabhängig davon, ob sie pflicht- oder freiwillig versichert sind. Derzeit liegt er bei durchschnittlich 15,7 % für die Kasse plus 2,35 % für die Pflegeversicherung, die Tendenz ist steigend. Der nachträgliche Abzug gilt für die gesamte Auszahlungssumme.

Privat zu sparen, ist oft rentabler

Betroffenen Direktversicherten rät die Hamburger Verbraucherzentrale, sich auf das Urteil von 2010 zu berufen und vom Versicherer bestätigen zu lassen, welche Beiträge vom früheren Chef und welche privat eingezahlt wurden. Die Krankenkasse sollte dann den Beitrag neu berechnen und zu viel Gezahltes plus vier Prozent Zinsen zurückerstatten.

Wichtig: Direktversicherungen sind nicht kündbar. Beim Jobwechsel kann der Vertrag aber meist nicht ohne Einbußen beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Dieser muss nur das Guthaben übernehmen, frühere Rabatte oder niedrige Gebühren aber nicht. Jobwechsler sollten sich vorher ausrechnen lassen, ob sie ihre Direktversicherung lieber beitragsfrei stellen, statt sie privat weiter zu besparen.

Eine andere Möglichkeit für Sparer, die noch viele Jahre Laufzeit vor sich haben und denen der Chef nichts zuschießt: den Vertrag stilllegen und nichts mehr einzahlen, wenn die Mindestlaufzeit erreicht ist. Sie liegt in der Regel bei fünf Jahren. Auch hier sollten die Kosten vorher geklärt werden. Die bessere Alternative ist Merten Larisch zufolge, privat fürs Alter zu sparen. Das sei flexibler und meist auch rentabler.

Hier über dem Portal Rent a Rentner können Personen ab 50plus ihr Wissen, ihre Erfahrung und Arbeitskraft anbieten und für Tätigkeits- und Job-Angebote mit Privatpersonen oder Unternehmen zusammenkommen.